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	<title>Kommentare zu: Wikipedia Deutschland offline</title>
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	<description>Der Blog zu Repro, Druckvorstufe, Druck und Internet</description>
	<lastBuildDate>Sun, 05 Feb 2012 23:45:31 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: FvMM [Freund von Memmi Maulwurf]</title>
		<link>http://www.mastblau.com/2006-01-19/wikipedia-deutschland-offline/comment-page-1/#comment-90</link>
		<dc:creator>FvMM [Freund von Memmi Maulwurf]</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2006 22:06:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mastblau.com/2006-01-19/wikipedia-deutschland-offline/#comment-90</guid>
		<description>Eine Frau L. aus Schweden war - neben ihrer unselbstandigen Beschaftigung als Reinigungskraft - als Katechetin in der Kirchengemeinde Alseda (Schweden) tatig. Sie besuchte einen Informatikkurs, in dessen Rahmen sie u.a. eine Startseite im Internet einzurichten hatte. Ende 1998 richtete Frau L. zu Hause auf ihrem eigenen Computer Internetseiten ein, um den Konfirmanden ihrer Gemeinde den Zugang zu Informationen, die sie möglicherweise benötigten, zu erleichtern. Auf ihren Antrag stellte der Administrator der Website der Kirche von Schweden eine Verbindung zwischen diesen Seiten und der Website her.

Die fraglichen Internetseiten enthielten Informationen über Frau L. und achtzehn ihrer Arbeitskollegen der Gemeinde; dabei wurde entweder der vollstandige Name oder manchmal auch nur der Vorname genannt. Außerdem beschrieb Frau L. in leicht humoriger Weise die Tatigkeiten und Freizeitbeschaftigungen ihrer Kollegen. Bei einigen von ihnen bezeichnete sie die Familienverhaltnisse, nannte die Telefonnummer oder erteilte weitere Informationen. Bei einer Kollegin wies sie darauf hin, dass sich diese am Fuß verletzt habe und partiell krankgeschrieben sei.

Frau L. hatte weder ihre Kollegen vom Bestehen dieser Internetseiten unterrichtet noch deren Einwilligung eingeholt, noch hatte sie ihr Vorgehen der Datainspektion (öffentliche Einrichtung zum Schutz von auf elektronischem Wege übermittelten Daten) gemeldet. Als sie erfuhr, dass die fraglichen Seiten von einigen ihrer Kollegen missbilligt wurden, entfernte sie sie sofort wieder.

Die Staatsanwaltschaft in Schweden leitete gegen Frau L. Strafverfolgungsmaßnahmen wegen Verstoßes gegen das PUL ein und beantragte ihre Verurteilung mit der Begründung, sie habe


personenbezogene Daten in einem automatisierten Verfahren verarbeitet, ohne dies zuvor der Datainspektion schriftlich gemeldet zu haben (Artikel 36 PUL),

sensible personenbezogene Daten, namlich über eine Fußverletzung und eine Teilkrankschreibung, ohne Genehmigung verarbeitet (Artikel 13 PUL),

ohne Genehmigung verarbeitete personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt (Artikel 33 PUL).


Frau L. raumte den Sachverhalt ein, ließ sich aber dahin gehend ein, dass sie keine Straftat begangen habe. Nachdem sie vom Eksjö tingsratt (Schweden) zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden war, legte sie gegen diese Entscheidung beim vorlegenden Gericht Berufung ein. Die Geldstrafe belief sich auf 4 000 SEK, wobei der nach den finanziellen Verhaltnissen von Frau L. ermittelte Betrag von 100 SEK mit dem der Schwere des Verstoßes entsprechenden Koeffizienten 40 multipliziert wurde. Außerdem wurde Frau L. zur Zahlung von 300 SEK an einen schwedischen Fonds zur Unterstützung von Opfern von Straftaten verurteilt.

Die Einschaltung des Europaischen Gerichtshof

Da das Göta hovratt Zweifel hinsichtlich der Auslegung des auf den vorliegenden Fall anwendbaren Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Richtlinie 95/46, hatte, hat es das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Ergebnis der Entscheidung des EuGH:
http://fvmm.blogspot.com/2006/01/strafakte-frau-l-ist-wikipedia-analog.html

Gruss
FvMM</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Frau L. aus Schweden war &#8211; neben ihrer unselbstandigen Beschaftigung als Reinigungskraft &#8211; als Katechetin in der Kirchengemeinde Alseda (Schweden) tatig. Sie besuchte einen Informatikkurs, in dessen Rahmen sie u.a. eine Startseite im Internet einzurichten hatte. Ende 1998 richtete Frau L. zu Hause auf ihrem eigenen Computer Internetseiten ein, um den Konfirmanden ihrer Gemeinde den Zugang zu Informationen, die sie möglicherweise benötigten, zu erleichtern. Auf ihren Antrag stellte der Administrator der Website der Kirche von Schweden eine Verbindung zwischen diesen Seiten und der Website her.</p>
<p>Die fraglichen Internetseiten enthielten Informationen über Frau L. und achtzehn ihrer Arbeitskollegen der Gemeinde; dabei wurde entweder der vollstandige Name oder manchmal auch nur der Vorname genannt. Außerdem beschrieb Frau L. in leicht humoriger Weise die Tatigkeiten und Freizeitbeschaftigungen ihrer Kollegen. Bei einigen von ihnen bezeichnete sie die Familienverhaltnisse, nannte die Telefonnummer oder erteilte weitere Informationen. Bei einer Kollegin wies sie darauf hin, dass sich diese am Fuß verletzt habe und partiell krankgeschrieben sei.</p>
<p>Frau L. hatte weder ihre Kollegen vom Bestehen dieser Internetseiten unterrichtet noch deren Einwilligung eingeholt, noch hatte sie ihr Vorgehen der Datainspektion (öffentliche Einrichtung zum Schutz von auf elektronischem Wege übermittelten Daten) gemeldet. Als sie erfuhr, dass die fraglichen Seiten von einigen ihrer Kollegen missbilligt wurden, entfernte sie sie sofort wieder.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft in Schweden leitete gegen Frau L. Strafverfolgungsmaßnahmen wegen Verstoßes gegen das PUL ein und beantragte ihre Verurteilung mit der Begründung, sie habe</p>
<p>personenbezogene Daten in einem automatisierten Verfahren verarbeitet, ohne dies zuvor der Datainspektion schriftlich gemeldet zu haben (Artikel 36 PUL),</p>
<p>sensible personenbezogene Daten, namlich über eine Fußverletzung und eine Teilkrankschreibung, ohne Genehmigung verarbeitet (Artikel 13 PUL),</p>
<p>ohne Genehmigung verarbeitete personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt (Artikel 33 PUL).</p>
<p>Frau L. raumte den Sachverhalt ein, ließ sich aber dahin gehend ein, dass sie keine Straftat begangen habe. Nachdem sie vom Eksjö tingsratt (Schweden) zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden war, legte sie gegen diese Entscheidung beim vorlegenden Gericht Berufung ein. Die Geldstrafe belief sich auf 4 000 SEK, wobei der nach den finanziellen Verhaltnissen von Frau L. ermittelte Betrag von 100 SEK mit dem der Schwere des Verstoßes entsprechenden Koeffizienten 40 multipliziert wurde. Außerdem wurde Frau L. zur Zahlung von 300 SEK an einen schwedischen Fonds zur Unterstützung von Opfern von Straftaten verurteilt.</p>
<p>Die Einschaltung des Europaischen Gerichtshof</p>
<p>Da das Göta hovratt Zweifel hinsichtlich der Auslegung des auf den vorliegenden Fall anwendbaren Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Richtlinie 95/46, hatte, hat es das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.</p>
<p>Ergebnis der Entscheidung des EuGH:<br />
<a href="http://fvmm.blogspot.com/2006/01/strafakte-frau-l-ist-wikipedia-analog.html" rel="nofollow">http://fvmm.blogspot.com/2006/01/strafakte-frau-l-ist-wikipedia-analog.html</a></p>
<p>Gruss<br />
FvMM</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Administrator</title>
		<link>http://www.mastblau.com/2006-01-19/wikipedia-deutschland-offline/comment-page-1/#comment-65</link>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jan 2006 12:53:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mastblau.com/2006-01-19/wikipedia-deutschland-offline/#comment-65</guid>
		<description>Ups, ein Schlampigkeitsfehler. Wurde nun korrigiert.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ups, ein Schlampigkeitsfehler. Wurde nun korrigiert.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Dennis Sevriens</title>
		<link>http://www.mastblau.com/2006-01-19/wikipedia-deutschland-offline/comment-page-1/#comment-64</link>
		<dc:creator>Dennis Sevriens</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jan 2006 11:57:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mastblau.com/2006-01-19/wikipedia-deutschland-offline/#comment-64</guid>
		<description>Vielen Dank für den Verweis - dennoch sei mir der Hinweis erlaub, dass unsere Kanzlei SEWOMAÂ® heißt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für den Verweis &#8211; dennoch sei mir der Hinweis erlaub, dass unsere Kanzlei SEWOMAÂ® heißt.</p>
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